AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. TurboSolutions UG & Co.KG

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche
zwischen der Fa. TurboSolutions UG & Co.KG, An der Sonnleite 7, 92224 Amberg und
deren Kunden begründeten Rechtsverhältnisse dar. Bei Rechtsgeschäften mit Kunden die über
den Online-Shop www.turbosolutions.de begründet sind, weisen wir an dieser Stelle auf
unsere AGB hin, die jederzeit auf unserer Internetseite www.turbosolutions.de eingesehen
werden können.

§2 Preise:
Preise für Versandartikel gelten netto ab Amberg, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten,
sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die am Tage des
Vertragsabschlusses gültigen Preise. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form,
Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die von Kunden erklärte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dass wir
das vorliegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns
annehmen. Das Angebot kann auch durch Auslieferung der Kaufsache angenommen werden.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung auch die Ermächtigung enthält,
Probefahrten durchzuführen.
Bei Fahrzeugumbauten gelten die Angebotspreise inklusive Einbau und Bereitstellung, sowie
Lieferung der entsprechenden Teile zzgl. der entsprechenden Mehrwertsteuer. Bei
Bestellungen im Bereich Fahrzeugumbauten (Motortechnik, Fahrwerk und Abgastechnik)
erhält der Kunde von uns zusammen mit der Bestellungsmitteilung ein Formular, ohne das die
Bestellung nicht vollumfänglich geprüft werden kann. Bis es uns möglich ist, eine
fahrzeugspezifische Überprüfung vorzunehmen, behalten wir uns erforderliche Änderungen,
auch hinsichtlich des Preises vor. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr
als 4 Monate, so gilt der am Tag der Lieferung, bzw. des Fahrzeugumbaues gültige
Listenpreis.

§3 Widerrufsrecht bei Versand- bzw. Onlinebestellungen
a) Widerrufsbelehrung:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen jedoch zwingend in
Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. TurboSolutions UG & Co.KG
An der Sonnleite 7, 92224 Amberg
E-Mail: info@turobsolutions.de

b) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu
gewähren und ggf. gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung, sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie uns insoweit Wertersatz
leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen
müssen sie nur leisten, soweit sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die
Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter Prüfung der Eigenschaften
und Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es
etwa im Ladengeschäft üblich und möglich ist. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Eingang.

c) Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
– die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder
– die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§4 Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten
Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten, Angeboten und Veröffentlichungen von uns
werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten
Veränderungen unterliegen. Wir sind stets bemüht, unsere Erzeugnisse im Sinne unseres
Kunden und des technischen Fortschritts weiter zu entwickeln. Leistungsdaten,
Geschwindigkeitsangaben, Masse und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und
Einspannungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und sind daher
unverbindlich. Sie stellen keinesfalls zugesicherte Eigenschaften dar, außer sie werden
ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich
auf Referenzfahrzeuge. Abweichungen sind aber beim jeweiligen Kundenfahrzeug möglich
und von uns nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Versprechen oder
Schreibfehlern von den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für uns in dieser Hinsicht
keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu
setzen, was auch für fehlende Unterlagen gilt.

§5 Abnahme von Werk- und Lieferleistungen
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und / oder die Teile als abgenommen und
ordnungsgemäß geliefert. Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Kunde
mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der
Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug
oder die Teile gegen Ausgleich der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug auch nach Ablauf
der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, ein Standgeld in Höhe der
ortsüblichen Einstellgebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Ferner
behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz zu erheben.
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes
oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung länger als 8 Tage in Rückstand, sind wir
nach dem Setzen einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Anspruch auf Schadenersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit ab Bereitstellung
bis zur Auslieferung des Fahrzeuges oder der Teile vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe
des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen mind. 20% des Kaufpreises.

§6 Besondere Hinweise
Soweit durch Leistung von uns oder durch den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen
der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, kann dies zum Erlöschen der
allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen. Das Fahrzeug entspricht in diesem Fall
aufgrund der vorgenommenen Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des
Kraftfahrgesetzes und kann damit seinen Versicherungsschutz verlieren. Der Kunde wird
darauf hingewiesen, dass er nach den gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung hat,
eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seine Kfz-Versicherung hiervon zu
informieren und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen
Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug dennoch im
öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Wir
übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung bei Schäden des Kunden oder Dritter die durch
die Nichtbeachtung der obigen Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

§7 Beanstandungen
Der Kunde hat den Kaufgegenstand bei Erhalt umgehend zu prüfen und etwaige
Beanstandungen sofort bei Übernahme der Sendung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen,
außer dass seitens des Kunden innerhalb der gesetzlichen Frist der Nachweis eines nicht
erkennbaren Arbeits-, Material oder Konstruktionsfehlers erbracht wird. Die Beanstandungen
müssen aufgrund der genauen Bezeichnung des Mangels schriftlich gegenüber uns erfolgen.
Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist Ersatz unter Beifügung eines
postalischen oder bahnüblichen Protokolls zu beantragen.

§8 Gewährleistung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von uns angebotenen Leistungen, Produkte,
Tuningmaßnahmen, sowie die aufgrund Tunings vorgenommenen Veränderungen am
Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Veränderung der
Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen können. Weiterhin wird der Kunde darauf
hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer
höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und es dadurch physikalisch bedingt
zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Auch wird der Kunde
darauf hingewiesen, dass Bauartveränderungen und Leistungsveränderungen zum Erlöschen
der Herstellergarantie des Fahrzeuges führen können. Wir bieten deshalb die Möglichkeit des
Abschlusses eines kostenpflichtigen zusätzlichen Garantievertrages an. Wir übernehmen
weiterhin eine Gewährleistung gegenüber Privatkunden von 2 Jahren oder bis maximal
100.000km und gegenüber Unternehmern / Gewerbebetreibenden von 1 Jahr oder bis
maximal 100.000km ab Abnahme der Leistung bzw. Auslieferung der von uns ausgelieferten
Teile.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder
sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand
betreffen, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Gewährleistung geht nicht über diejenige Leistung hinaus, die wir im Gewährleistungsfall
von unseren Vorlieferanten erstattet bekommen. Folgekosten sind stets ausgeschlossen. Die
Gewährleistung erfolgt nach der Wahl in unseren Werkstätten durch kostenlosen Ersatz oder
kostenlose Nachbesserung der Teile oder der Arbeiten, die von uns als „mangelhaft“
anerkannt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der Nachbesserung
eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes
Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich bei
uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung eines Mangels ist uns unverzüglich Gelegenheit
zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Mangel, für den ein Gewährleistungsanspruch
besteht, außerhalb unserer Werkstätten behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten
unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Kunde hat, soweit mit uns nichts anderes
vereinbart wurde, gegenüber dem fremden Betrieb in Vorlage zu treten, und hat bei uns über
die zwischenzeitlich durchgeführten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, sowie über die
mangelhaften Teile unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen einen schriftlichen
Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder weitere
Nachbesserungen für uns unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung
Rücktritt oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht in diesem
Fall nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug in unsere, am
Fahrzeugstandort nächstgelegene Werkstatt zur Nachbesserung zu überführen.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen unsererseits nicht, wenn der aufgetretene Mangel
darauf zurückzuführen ist, dass der Mangel nicht unverzüglich angezeigt und uns Gelegenheit
zur Nachbesserung gegeben wurde, die Wartungsvorschriften des Herstellers und unsere für
das Fahrzeug zusätzlich festgelegten besonderen Betriebs- und Wartungshinweise nicht
beachtet wurden, das Fahrzeug überbeansprucht oder im Bereich des Motorsports eingesetzt
wurde, das Fahrzeug außerhalb unserer Werkstätten unsachgemäß gepflegt, gewartet oder
instandgesetzt wurde, in oder an dem Fahrzeug Teile an bzw. eingebaut worden sind, deren
Verwendung von uns nicht genehmigt wurde oder das Fahrzeug in einer von uns nicht
genehmigten Weise verändert wurde. Weiterhin ist natürlicher Verschleiß von der
Gewährleistung ausgeschlossen.

§9 Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt auch in eingebauten Zustand bis zur vollständigen Zahlung
aller uns zustehenden Forderungen einschließlich aller Kosten unser Eigentum. Solange unser
Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, wie Veräußerung,
Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des
Vertragsgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Der Kunde
hat während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Verpflichtung, den Vertragsgegenstand
sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sich ferner
ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu
übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die
Versicherung auf Kosten des Kunden abzuschließen und den Kunden mit den dadurch
entstehenden Kosten zu belasten. Werden unsere gelieferten oder in Fahrzeug verbauten
Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich von dem
Kunden schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter und insbesondere bei Pfändung hat uns
der Kunde sofort zu informieren und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen. Ferner ist uns jede Änderung der Anschrift des Kunden oder des Standortes der
von uns gelieferten und verbauten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die
Geltendmachung unseres Eigentumsrechtes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Kunden.
Werden Gegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten
Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.

§10 Zahlungsbedingungen, Versand und Gefahrübergang
Außerhalb des Versandes ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne
Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar, Scheck, bankbestätigtem Scheck bei
Übergabe des Vertragsgegenstandes und bei Überweisungen spätestens nach 8 Werktagen zu
erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Kunden. Hinzu kommt die Nachnahmegebühr
von derzeit 3,00€ brutto und die Zustellgebühr von derzeit 2,00€ brutto.
Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ entfallen die Nachnahmegebühren. Diese Regelung gilt
ausschließlich für den Verkauf an Endverbraucher. Bei Bestellungen an Wiederverkäufer
gelten die entsprechenden individuellen Vereinbarungen.
Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versendet, so geht mit der
Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Vertragsgegenstandes die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes auf
den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Vertragsgegenstandes
vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten zu tragen hat. Soweit bei einer
nachträglichen Adressänderung beim Zustellservice zusätzliche Kosten entstehen, sind diese
vom Kunden zu tragen.

§11 Lieferung
Sofern keine Lieferfristen zwischen uns und dem Kunden vereinbart sind, liefern wir den
Vertragsgegenstand zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen,
Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb unseres
Einflussbereiches liegen, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen
und geben dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Ferner sind wir
berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des
Vertrages für den Kunden nicht von Interesse ist.

§12 Zurückbehaltungsrecht
An dem Gegenstand, der aufgrund Vertrages in unseren Besitz gelangt, steht uns wegen jeder
Forderung ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im
Wege des freien Verkaufes berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche
Ankündigung gegenüber dem Kunden an die uns zuletzt bekannte Adresse.

§13 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben und
von uns auch als verbindlich bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder
Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten erforderlich sein, kann der Umfang der
Arbeiten bei einem Gesamtwert bis 500 € um 20% und über 500 € um 15% ohne Rückfragen
überschritten werden.

§14 TÜV-Abnahme
Der Anspruch des Kunden auf TÜV-Eintragung in den Kraftfahrzeugbrief besteht
grundsätzlich nur bei dem TÜV, der den Musterbericht erstellt hat.

§15 Urheberrechte / Unterlagen
Auf die von uns gelieferten Gegenstände insbesondere Tuningchips / Tuningdatensätzen mit
optimierter Motorsteuersoftware, Kostenvoranschlägen, Skizzen, Entwürfen haben wir
ausschließlich die Urheberrechte. Das Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten
zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 €
aus, zu deren Zahlung sich der Kunde unabhängig von eventuell geltend zu machenden
weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet.
Eingereichte Unterlagen der Kunden lagern wir ohne Gefahrenübernahme ein.

§16 Versicherung
Der Abschluss einer Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden und
auf dessen Rechnung.

§17 Werbung
Wir sind berechtigt, in Wort und Bild die Verwendung des Vertragsgegenstandes für die vom
Kunden hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. In unserem Namen darf nur nach
schriftlicher Genehmigung mit Wort- oder Bildmaterial geworben werden.

§18 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Amberg, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde
Kaufmann ist, Gerichtsstand Amberg. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu
klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen
Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§19 Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine der oben genannten Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam,
so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die betroffene Bestimmung ist im Falle ihrer Rechtsunwirksamkeit so auszulegen, dass sie in
rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten kommt.